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   BSG, 19.12.1962 - 7 RKg 7/59   

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https://dejure.org/1962,4600
BSG, 19.12.1962 - 7 RKg 7/59 (https://dejure.org/1962,4600)
BSG, Entscheidung vom 19.12.1962 - 7 RKg 7/59 (https://dejure.org/1962,4600)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 1962 - 7 RKg 7/59 (https://dejure.org/1962,4600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Prozessvertretung durch Angestellte von Vereinigungen von Arbeitgebern - Zahlungsforderung eines Restbetrages aus einem Unternehmerkopfbeitrag gegen die Familienausgleichskasse - Definition des Begriffs "Vereinigung von Arbeitgebern" - Zulässigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 19.12.1962 - 7 RKg 7/59
    In diesen Fällen steht der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und des Vertrauensschutzes der Rückwirkung auch einer belastenden Vorschrift nicht entgegen, weil hier die Berufung auf diese Prinzipien sachlich nicht gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 1, 264, 280; 2, 237, 264; 8, 274, 304; BSG 3, 77, 82; 9, 127, 130; BVerwG 5, 99 ff), Der Kläger mußte seit Inkrafttreten der Vorschriften über die Beitragspflicht nach dem KGG am 1. Januar 1955 (§ 40 KGG) wissen, daß ihm Leistungen nach diesem Gesetz auferlegt sind.
  • BSG, 08.05.1956 - 1 RA 147/55
    Auszug aus BSG, 19.12.1962 - 7 RKg 7/59
    In diesen Fällen steht der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und des Vertrauensschutzes der Rückwirkung auch einer belastenden Vorschrift nicht entgegen, weil hier die Berufung auf diese Prinzipien sachlich nicht gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 1, 264, 280; 2, 237, 264; 8, 274, 304; BSG 3, 77, 82; 9, 127, 130; BVerwG 5, 99 ff), Der Kläger mußte seit Inkrafttreten der Vorschriften über die Beitragspflicht nach dem KGG am 1. Januar 1955 (§ 40 KGG) wissen, daß ihm Leistungen nach diesem Gesetz auferlegt sind.
  • BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Beitragspflicht für die

    Auszug aus BSG, 19.12.1962 - 7 RKg 7/59
    Als Bevollmächtigte vor dem BSG sind aber auch Angestellte eines Zusammenschlusses von Arbeitgebervereinigungen zugelassen (vgl. BSG 6, 47).
  • BVerwG, 29.05.1957 - I C 212.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 19.12.1962 - 7 RKg 7/59
    In diesen Fällen steht der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und des Vertrauensschutzes der Rückwirkung auch einer belastenden Vorschrift nicht entgegen, weil hier die Berufung auf diese Prinzipien sachlich nicht gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 1, 264, 280; 2, 237, 264; 8, 274, 304; BSG 3, 77, 82; 9, 127, 130; BVerwG 5, 99 ff), Der Kläger mußte seit Inkrafttreten der Vorschriften über die Beitragspflicht nach dem KGG am 1. Januar 1955 (§ 40 KGG) wissen, daß ihm Leistungen nach diesem Gesetz auferlegt sind.
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BSG, 19.12.1962 - 7 RKg 7/59
    In diesen Fällen steht der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und des Vertrauensschutzes der Rückwirkung auch einer belastenden Vorschrift nicht entgegen, weil hier die Berufung auf diese Prinzipien sachlich nicht gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 1, 264, 280; 2, 237, 264; 8, 274, 304; BSG 3, 77, 82; 9, 127, 130; BVerwG 5, 99 ff), Der Kläger mußte seit Inkrafttreten der Vorschriften über die Beitragspflicht nach dem KGG am 1. Januar 1955 (§ 40 KGG) wissen, daß ihm Leistungen nach diesem Gesetz auferlegt sind.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BSG, 19.12.1962 - 7 RKg 7/59
    In diesen Fällen steht der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und des Vertrauensschutzes der Rückwirkung auch einer belastenden Vorschrift nicht entgegen, weil hier die Berufung auf diese Prinzipien sachlich nicht gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 1, 264, 280; 2, 237, 264; 8, 274, 304; BSG 3, 77, 82; 9, 127, 130; BVerwG 5, 99 ff), Der Kläger mußte seit Inkrafttreten der Vorschriften über die Beitragspflicht nach dem KGG am 1. Januar 1955 (§ 40 KGG) wissen, daß ihm Leistungen nach diesem Gesetz auferlegt sind.
  • BSG, 19.12.1973 - 11 RLw 11/73
    die auch für Arbeitgebervereinigungen zu fordern ist (Urteil 7 RKg 7/59 vom 19° Dezember 1962)? ist jedenfalls gewahrt" Des weiteren ist der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin schon im Zeitpunkt der Revisionseinlegung kraft Vollmacht des Verbandsvorstandes (% 166 Abs° 2 SGG, letzter Halbsatz) zur Prozeßvertretung vor dem Bundessozialgericht (BSG) befugt Den Nachweis hiergewesen° für hätte zwar die Vorlage eines vorher erteilten schriftlichen Auftrages (generelle oder konkrete Beauftragung mit der Prozeßvertretung vor dem BSG) erleichtert° Da das Gesetz jedoch keine schriftliche Vollmacht verlangt, genügte auch das vom Prozeßbevollmächtigten beschriebene laufende Einverständnis zwischen dem Vorstand und ihm, daß er die Verbandsmitglieder in ihren beruflichen Belangen einschließlich der Angelegenheiten nach dem GAL vor allen Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit vertreten darf°.
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